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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 1 L 50/09   

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https://dejure.org/2009,17490
OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 1 L 50/09 (https://dejure.org/2009,17490)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.06.2009 - 1 L 50/09 (https://dejure.org/2009,17490)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 1 L 50/09 (https://dejure.org/2009,17490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BBesG § 46; ; BGB (2001) § ... 197; ; BGB (2001) § 198; ; BGB (2002) § 195; ; BGB (2002) § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; EGBGB Art. 229 6 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 6 Abs. 4 S. 1; ; EGBGB Art. 229 6 Abs. 4 S. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verjährung von Besoldungsansprüchen aus dem Jahr 2001: Besoldung; Übergangszeit; Verjährung; Zulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Verjährung von Besoldungsansprüchen aus dem Jahr 2001

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablauf der Verjährung von Besoldungsansprüchen aus dem Jahr 2001

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 1 L 50/09
    Dies hätte zur Folge, dass der geltend gemachte Anspruch zeitlich erst nach dem 31. Dezember 2005 verjährt wäre (vgl. zur Berechnung: BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - Az.: XI ZR 44/06 -, BGHZ 171, 1).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 1 L 50/09
    Gemäß §§ 197, 198 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (a. F.) verjähren die Ansprüche auf beamtenrechtliche Dienstbezüge - wie hier die begehrte Zulage - in vier Jahren jeweils zum Jahresende; die vierjährige Verjährungsfrist beginnt jeweils mit deren gesetzlicher Entstehung bzw. Fälligkeit (vgl.: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - Az.: 2 C 23.95 -, Buchholz 237.95 § 10 S-HLBG Nr. 2; Urteil vom 21. September 2000 - Az.: 2 C 5.99 -, Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 1 L 50/09
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 1 L 50/09
    Gemäß §§ 197, 198 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (a. F.) verjähren die Ansprüche auf beamtenrechtliche Dienstbezüge - wie hier die begehrte Zulage - in vier Jahren jeweils zum Jahresende; die vierjährige Verjährungsfrist beginnt jeweils mit deren gesetzlicher Entstehung bzw. Fälligkeit (vgl.: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - Az.: 2 C 23.95 -, Buchholz 237.95 § 10 S-HLBG Nr. 2; Urteil vom 21. September 2000 - Az.: 2 C 5.99 -, Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 1 L 50/09
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 1 L 50/09
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 1 L 50/09
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 1 L 50/09
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg; ist hingegen der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens lediglich offen, rechtfertigt dies die Zulassung der Berufung nicht (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • VGH Bayern, 25.08.2008 - 3 ZB 07.3052

    Erhöhter Familienzuschlag für Beamte mit mehr als zwei Kindern; Verjährung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 1 L 50/09
    Für den Fall, dass sich nach den Bestimmungen des BGB n. F. die Verjährungsfrist - hier möglicherweise aufgrund § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. mit der Voraussetzung der Kenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners - verlängert, bleibt es danach beim Ablauf der Verjährung in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (ebenso: BayVGH, Beschluss vom 25. August 2008 - Az.: 3 ZB 07.3052 -, zitiert nach juris).
  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 893/07

    Besoldung und Versorgung; Verjährung von Besoldungsansprüchen;

    Läuft jedoch die im BGB a. F. bestimmte längere Frist früher als die im BGB n. F. bestimmte Frist ab, so ist gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 2 EGBGB die Verjährung mit dem Ablauf der im BGB a. F. bestimmten Frist vollendet (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 1 L 50/09 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. August 2008 - 3 ZB 07.3052 -, Juris).

    Gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 2 EGBGB ist die Verjährungsfrist des alten Rechts maßgebend, wenn sie vor der Frist des neuen Rechts endet (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 1 L 50/09 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. August 2008 - 3 ZB 07.3052 -, jeweils Juris; Heinrichs, in: Palandt, BGB-Kommentar, 2007, Art. 229 § 6 EGBGB Rn. 6).

  • VG Minden, 07.04.2011 - 4 K 1481/09

    Kreisbeamter darf Vergütungen weitgehend behalten

    Dann wären die Ansprüche des Beklagten hinsichtlich der Jahre 2000 und 2001 - ohne dass es hier darauf ankäme - bereits Ende 2004 bzw. 2005 verjährt; auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von der Person des Schuldners oder den den Anspruch begründenden Umständen kommt es nach altem Recht - auch im Anwendungsbereich von Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 2 EGBGB, vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 2 KO 893/07 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 09. September 2010 - 1 L 204/10 -, juris, und vom 18. Juni 2009 - 1 L 50/09 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. August 2008 - 3 ZB 07.3052 -, juris - nicht an.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - 1 L 104/10

    Verjährung von Besoldungsansprüchen

    Gemäß §§ 197, 198 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (a. F.) verjähren die Ansprüche auf beamtenrechtliche Dienstbezüge - wie hier der begehrte Zuschuss gemäß § 4 Abs. 1 der 2. BesÜV (Fassung bis 1997) - in vier Jahren jeweils zum Jahresende; die vierjährige Verjährungsfrist beginnt jeweils mit deren gesetzlicher Entstehung bzw. Fälligkeit ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - Az.: 2 C 23.95 -, Buchholz 237.95 § 10 S-HLBG Nr. 2; Urteil vom 21. September 2000 - Az.: 2 C 5.99 -, Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10; OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2009 - Az.: 1 L 50/09 -, veröffentlicht bei juris ).
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